Unternehmen mit dem Erkennungsmerkmal erfüllen nach unserem Kenntnisstand die
folgenden Mindestbedingungen im Bereich technische Notdienstleistung:
1)
Tägliche telefonische Erreichbarkeit und Notdienstzeit in der Regel* mindestens von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
(Ausgenommen Schädlingsbekämpfung/Kammerjäger)
2)
Regionale Ortsansässigkeit und/oder
3)
Regionales Preis-/Leistungsverhältnis bei Fahrzeug-, Anfahrts-, und Personalkosten
4)
Kundendienst bei eventuellen Reklamationen
5)
Ladungsfähige Anschrift
Achten Sie daher bei der Auswahl von technischen Notdiensten
auf die Marke
Sie schützt Verbraucher vor überhöhten Notdiensteinsatzkosten
und unseriösen Geschäftsmethoden!
*Regel: Ausgenommen bei technischen Störungen, unvorhersehbaren Ereignissen,Streik, Betriebsurlaub, höhere Gewalt. Erreichbarkeitsregel gilt nicht bei Schädlingsbekämpfung/Kammerjäger.